Kontaktaufnahme
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen zu helfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Alltagshilfe Rhein-Sieg
Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen zu Alltagsbegleitung, Betreuung und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige im Rhein-Sieg-Kreis.
Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und entlasten Angehörige – z. B. durch Spaziergänge, Einkaufshilfen oder soziale Betreuung.
Mit anerkanntem Pflegegrad können diese Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – auch bei Alltagshilfe Rhein-Sieg im Rhein-Sieg-Kreis.
Wie finanziere ich die Leistungen der Alltagshilfe Rhein-Sieg?
Mit anerkanntem Pflegegrad können monatlich bis zu 131 € über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) bei der Pflegekasse abgerechnet werden – z. B. für Alltagshilfe, Begleitung oder Haushaltshilfe.
Details zur Kostenübernahme erfahren Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
An wen richtet sich das Angebot der Alltagshilfe Rhein-Sieg?
Unsere Leistungen richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern, Angehörige zu entlasten und ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu unterstützen – in Siegburg, Troisdorf, St. Augustin und im gesamten Rhein-Sieg-Kreis.
Welche Leistungen bietet die Alltagshilfe Rhein-Sieg nicht an?
Wir führen keine medizinische oder pflegerische Versorgung durch – z. B. keine Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Unser Fokus liegt auf alltagsnaher Unterstützung wie Begleitungen, Haushaltshilfe, Einkäufen und sozialer Betreuung im Rhein-Sieg-Kreis.
